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   BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62   

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https://dejure.org/1962,461
BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62 (https://dejure.org/1962,461)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1962 - 3 StR 34/62 (https://dejure.org/1962,461)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1962 - 3 StR 34/62 (https://dejure.org/1962,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren verfassungsfeindlichen Inhalt - Entbehrlichkeit der Wiedergabe des Inhalts der Schriften im Urteil - Feststellungswirkung von rechtskräftigen Entscheidungen in anderen Verfahren - Grundsatz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 388
  • NJW 1962, 1925
  • MDR 1962, 920
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62
    Auch in einem solchen Falle muß der Inhalt der Schrift, soweit er für die Entscheidung bedeutsam ist, im Urteil wiedergegeben oder wenigstens im Kern dargestellt werden (vgl. auch BGHSt 11, 29).

    Ob eine Schrift die Voraussetzungen des § 93 StGB erfüllt, kann deshalb nur beurteilt werden, wenn ihr Inhalt im Urteil wiedergegeben oder doch wenigstens im Kern dargestellt ist (BGHSt 6 StR 207/54 vom 13. Oktober 1954; Wagner GA 1961, 1, 9 Nr. 5; BGH 3 StR 10/62 vom 13. April 1962; vgl. auch BGHSt 5, 278 und 11, 29, 31).

    Das Landgericht wird unter Beachtung der oben angeführten Rechtsprechung in der neuen Hauptverhandlung über den Inhalt der Druckschriften nähere Feststellungen treffen müssen, soweit sie die Grundlage für eine Verurteilung des Angeklagten wegen eines Vergehens nach § 93 StGB abgeben sollen (vgl. auch BGHSt 11, 29).

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62
    Ob eine Schrift die Voraussetzungen des § 93 StGB erfüllt, kann deshalb nur beurteilt werden, wenn ihr Inhalt im Urteil wiedergegeben oder doch wenigstens im Kern dargestellt ist (BGHSt 6 StR 207/54 vom 13. Oktober 1954; Wagner GA 1961, 1, 9 Nr. 5; BGH 3 StR 10/62 vom 13. April 1962; vgl. auch BGHSt 5, 278 und 11, 29, 31).

    Deshalb muß auch verlangt werden, daß das Urteil in sich selbst seine Erklärung und vollständige Begründung findet (BGH 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

  • RG, 22.06.1900 - 1951/00

    Darf das erkennende Gericht sich zur Begründung der Freisprechung von der Anklage

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62
    Dieser Prüfung darf er sich nicht durch Bezugnahmen auf Entscheidungen entziehen, die in anderen Strafsachen ergangen sind (vgl. RGSt 4, 367, 369; 33, 319; 58, 290).
  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

    Dieser Mangel (BGHSt 11, 29; 17, 388) [BGH 01.08.1962 - 3 StR 28/62]gefährdet jedoch den Bestand der Verurteilung nicht.

    Denn hier ist mindestens der Kern des rechtlich Erheblichen wiedergegeben (BGHSt 17, 390 [BGH 01.08.1962 - 3 StR 34/62]).

    Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 93 StGB genügt es, daß die Schrift die verfassungsfeindliche Richtung in Ansatzpunkten, die durch Ergänzung mit allgemeinkundigen Tatsachen das Bild eindeutig erhellen, erkennen läßt (BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 16, 49, 52 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 17, 388, 389) [BGH 01.08.1962 - 3 StR 34/62].

  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Deshalb verlangt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, daß der für die Entscheidung bedeutsame Inhalt der Schrift im Urteil wiedergegeben oder wenigstens im Kern dargestellt wird (BGHSt 17, 388, 390 [BGH 01.08.1962 - 3 StR 34/62] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Zwar muß der Inhalt der Schrift in seinem Kern im Urteil wiedergegeben werden (BGHSt 11, 29, 31 [BGH 23.10.1957 - 3 StR 37/57]; 17, 388) [BGH 01.08.1962 - 3 StR 28/62].
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Dieser Prüfung darf er sich nicht durch die Bezugnahme auf Entscheidungen entziehen, die in anderen Strafsachen ergangen sind (vgl. BGHSt 17, 388, 390 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    In solchen Fällen enthält sich der Tatrichter - anders als möglicherweise bei einer Bezugnahme auf Entscheidungen, die in anderen Strafsachen ergangen sind - nicht einer ihm zustehenden eigenen Prüfung (vgl. BGHSt 17, 388, 390 f.) [BGH 01.08.1962 - 3 StR 34/62].
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf

    Ergeben sich aus ihnen die Merkmale einer Straftat, muss der gesamte für die Entscheidung bedeutsame Inhalt - wenn es auf den Wortlaut ankommt, sogar die für die Strafbarkeit wesentlichen Sätze - in die Urteilsgründe aufgenommen (vgl. BGHSt 11, 29, 31; 17, 388) oder als Anlage zu deren Bestandteil gemacht werden (BGH NStZ 1987, 374).
  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72

    Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der

    Das verstößt nicht gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit (BGHSt 1, 373, 375, 376 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]; 6, 209, 210 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; 17, 382, 383, 384) [BGH 01.08.1962 - 3 StR 28/62]und nicht gegen Art. 6 MRK (BGHSt 17, 388).
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64

    Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer

    Er muss dafür wenigstens Ansatzpunkte aufweisen, die durch allgemeinkundige Tatsachen ergänzt werden können (BGHSt 17, 388, 389).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 508/92

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; Beurteilung der

    Das bedeutet einerseits, daß ihm die ungeprüfte Übernahme der Auffassung anderer Personen oder Stellen - auch anderer Gerichte - versagt ist (Gollwitzer in Loewe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 29); andererseits ist er grundsätzlich an die Beurteilung eines Sachverhalts in anderen freisprechenden oder verurteilenden Entscheidungen nicht gebunden (vgl. BGHSt 17, 388, 390; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 261 Rdn. 12).
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